Rechtliches

 

 

Feuerwehren sind keine Vereine, sondern Körperschaften öffentlichen Rechtes! Sie unterscheiden sich von Vereinen in einem ganz wesentlich Punkt: Die Aufgaben der Feuerwehren sind gesetzlich geregelt, in der Steiermark im § 1 des Landesfeuerwehrgesetzes:

 

(2) Den Feuerwehren obliegen die Bekämpfung und Mitwirkung bei der Verhütung von Bränden und die Abwehr sonstiger Gefahren örtlicher und überörtlicher Natur, die der Allgemeinheit, der einzelnen Person, der Umwelt, Sachen oder Tieren drohen.
(3) Die Feuerwehren haben für ihre Einsatzbereitschaft Sorge zu tragen. Dazu gehört insbesondere die Wahrnehmung folgender Aufgaben: Die Ausbildung und Fortbildung ihrer Mitglieder, die Durchführung von Übungen, die Pflege der zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit erforderlichen Gemeinschaft, die Mitwirkung bei der Beschaffung, Errichtung, Erhaltung und Wartung von Einrichtungen und Gerätschaften und die Mitwirkung bei der Mittelbeschaffung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

 

Ohne abwertend wirken zu wollen, sind somit Vergleiche mit einem Sport- oder Musikverein völlig unangebracht, die Feuerwehren müssen als Bestandteil der Gemeinde wie beispielsweise Schulen, Kindergärten oder marktwirtschaftlich orientierte Betriebe (Wasser, Kanal, usw.) gesehen werden.
Gesetzlich ist die Gemeinde für die Besorgung der örtlichen Feuer- und Katastrophenpolizei verantwortlich und hat sich dazu einer Feuerwehr zu bedienen! Auch die Kostenübernahme ist gesetzlich verankert, in der Steiermark im § 29 des Landesfeuerwehrgesetzes:

 

(1) Der Feuerwehrdienst ist von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und Angehörigen der Betriebsfeuerwehren unentgeltlich zu leisten.
(2) Die Kosten der Beschaffung und Erhaltung der Baulichkeiten, Einrichtungen, Geräte und sonstiger Gegenstände, die für die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren erforderlich sind, sowie die Verwaltungskosten einschließlich der Jahresbeiträge hat die Gemeinde zu tragen.
(3) Sämtliche Kosten, die den Freiwilligen Feuerwehren im Einsatz und bei Übungen entstehen, hat die Gemeinde, sofern nicht in diesem oder in sonstigen Gesetzen andere Kostenträger bestimmt sind, zu tragen.

 

Absatz 1 räumt mit einem weiteren Vorurteil auf, nämlich jenem, dass die Einsatzkräfte von der Gemeinde für jede Einsatzleistung bezahlt würden. Alle Mitglieder leisten ihren Einsatz als Ehrendienst und völlig unentgeltlich!
Nach Absatz 2 und 3 ist für die Finanzierung des Feuerwehrwesens eindeutig die Gemeinde zuständig. Häufig ist die Feuerwehr leider aber ein "rotes Tuch", die wirtschaftlich gesehen nichts bringt aber doch sehr viel kostet. Ein Umstand, den viele Feuerwehren deutlich spüren!
Die Mittel der öffentlichen Hand reichen vielerorts nicht aus, den Finanzbedarf zu decken: Laut ÖBFV sind die Feuerwehren gezwungen, im Durchschnitt die Hälfte der Mittel zur Deckung der laufenden Kosten selbst aufzubringen (zB durch Veranstaltungen und Sammlungen). Ein Umstand der zum Nachdenken anregen sollte!

 

 

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