Brandgefahren im Wohnbereich
Öfen und Herde
Das unsachgemäße Aufstellen von Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle. Stellen Sie keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben Meter um den Ofen auf und verwenden Sie einen Ofenschirm!
Heizperiode
Vor Beginn der Heizperiode sind Feuerstätten und Rauchfänge durch den Rauchfangkehrer überprüfen zu lassen und bei Bedarf instand zu setzen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neueinbauten geboten!
Asche
Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein! Sie darf niemals in brennbaren Behältern wie z.B. Pappkartons, Kunststoffeimern oder Kunststoffmülltonnen entsorgt werden! Asche darf nur in Metaltonnen entleert werden, die im Freien stehen.
Brennbare Abfälle
Die Zwischenlagerung von brennbaren Abfällen (Putzlappen, ölgetränktes Putzpapier, u.ä.) ist nur im Freien und in verschließbaren Metallbehältern zulässig.
Küchendunstabzüge
Die Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle!
Heißes Fett
Überhitztes Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände.
Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen, sondern immer „abdecken“!
Kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brandgefahr besteht. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündbar als frisches, daher erhöht ein häufiger Fettwechsel die Brandsicherheit.
Aufstellung von Wärmegeräten
Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mindestens 0,5 m Abstand zu brennbaren Materialien haben.
Bügeleisen
Bei einer Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende ist das Bügeleisen stets abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen.
Fernsehgeräte, Videorekorder
Eingeschaltete Fernsehgeräte und Videorekorder geben Wärme ab, die abgeführt werden muss. Werden solche Geräte in einen Schrank o.ä. eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein.
Spraydosen
Die Treibgase in Spraydosen sind durchwegs brennbar. Daher nicht in der Nähe offener Flammen, eingeschalteter Wärmegeräte (Heizlüfter, Fön) oder bei brennender Zigarette verwenden. Beim Erhitzen über die erträgliche Handwärme können Spraydosen explodieren!
Heizmatten
Heizmatten im Bett sollen nur zum Vorwärmen eingeschaltet werden. Dauernd einige schaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen.
Lagerung auf Dachböden
Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien, ausgenommen Erntegüter, und auch keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein.
Auftauarbeiten
Zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur vom Fachmann auftauen lassen. Beim Arbeiten mit offener Flamme vorher Umgebung von brennbaren Materialien freimachen. Kleinlöschgerät bereitstellen und Arbeitsstelle nach Beendigung der Arbeit mehrfach kontrollieren.