Brandgefahren im Haushalt

Brandgefahren im Haushalt

Öfen und Herde.

Das unsachgemäße Aufstellen von Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle. Stellen Sie keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben Meter um den Ofen auf und verwenden Sie einen Ofenschirm!

 

Heizperiode.

Vor Beginn der Heizperiode sind Feuerstätten und Rauchfänge durch den Rauchfangkehrer überprüfen zu lassen und bei Bedarf instand zu setzen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neueinbauten geboten!

 

Asche.

Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein! Sie darf niemals in brennbaren Behältern wie z.B. Pappkartons, Kunststoffeimern oder Kunststoffmülltonnen entsorgt werden! Asche darf nur in Metaltonnen entleert werden, die im Freien stehen.

 

Brennbare Abfälle.

Die Zwischenlagerung von brennbaren Abfällen (Putzlappen, ölgetränktes Putzpapier, u.ä.) ist nur im Freien und in verschließbaren Metallbehältern zulässig.

 

Küchendunstabzüge.

Die Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle!

 

Heißes Fett.

Überhitztes Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände.

Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen, sondern immer „abdecken“!

Kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brandgefahr besteht. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündbar als frisches, daher erhöht ein häufiger Fettwechsel die Brandsicherheit.

 

Aufstellung von Wärmegeräten.

Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mindestens 0,5 m Abstand zu brennbaren Materialien haben.

 

Bügeleisen.

Bei einer Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende ist das Bügeleisen stets abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen.

 

Fernsehgeräte, Videorekorder.

Eingeschaltete Fernsehgeräte und Videorekorder geben Wärme ab, die abgeführt werden muss. Werden solche Geräte in einen Schrank o.ä. eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein.

 

Spraydosen.

Die Treibgase in Spraydosen sind durchwegs brennbar. Daher nicht in der Nähe offener Flammen, eingeschalteter Wärmegeräte (Heizlüfter, Fön) oder bei brennender Zigarette verwenden. Beim Erhitzen über die erträgliche Handwärme können Spraydosen explodieren!

 

Heizmatten.

Heizmatten im Bett sollen nur zum Vorwärmen eingeschaltet werden. Dauernd einige schaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen.

 

Lagerung auf Dachböden.

Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien, ausgenommen Erntegüter, und auch keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein.

 

Auftauarbeiten.

Zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur vom Fachmann auftauen lassen. Beim Arbeiten mit offener Flamme vorher Umgebung von brennbaren Materialien freimachen. Kleinlöschgerät bereitstellen und Arbeitsstelle nach Beendigung der Arbeit mehrfach kontrollieren.

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