Silvester

Brandgefahren an Silvester

Erfahrungsgemäß muss in der Silvesternacht mit einer Vielzahl von Bränden und Unfällen

gerechnet werden, die durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern ausgelöst werden.

 

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zu Ihrem Schutz gibt die Freiwillige Feuerwehr

Gröbming folgende Hinweise:


Gesetzliche Regelung - Pyrotechnikgesetz Pyro TG 2010

 

Kategorisierung der Feuerwerkskörper

 

F1 = Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, können in

        geschlossenen Bereichen verwendet werden (Beispiel Tischbombe,

        Tortensprüher)e

F2 = Feuerwerkskörper, die eine geringere Gefahr gegenüber F3, F4 darstellenu

        (handelsübliche Raketen, Römerlichter, Schussbaterien etc.)e

F3 = Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, Verwendung in weiten,

        offenen Bereichen im Freien (Kugelbomben)

F4 = Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, Verwendung durch Personenr

        mit Fachkenntnissen (Großfeuerwerke)

 

Altersgrenzen

 

Verwendung der Kategorien ab F1

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 dürfen ab dem 12. Lebensjahr, pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Kategorien F2 ab dem 16. Lebensjahr besessen und grundsätzlich verwendet werden.

 

Verwendung der Kategorien ab F3

Besitz und Verwendung von als „gefährlich“ klassifizierten pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen (F3, F4) sind nur mit behördlicher Bewilligung unter strengen Voraussetzungen wie Alter, Verlässlichkeit, Ausbildung etc. erlaubt!

 

Pyrotechnische Artikel ab Kategorie F2 sind im Stadtgebiet und Ortsgebiet lt. Gesetz prinzipiell verboten!

 

Verwendungs- und sicherheitshinweise

 

Pyrotechnische Gegenstände können höchste Abbrandtemperaturen mit bis zu 2000°C erreichen. Weiters lassen sich brennende Leuchtsterne in der Regel nicht mit herkömmlichen Löschmitteln ablöschen. Reste von verfeuerten Feuerwerksraketen fallen häufig noch im brennenden/glühenden Zustand zu Boden und können eine erhebliche Brandgefahr darstellen. Knallartikel können im unmittelbaren Nahbereich Schalldrücke in der Intensität von Schusswaffen erreichen!


  • Pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie F2 dürfen in geschlossenen Räumen nicht verwendet werden;


  • Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefähr- deten Gegenständen, Anlagen und Orten (z.B. Tankstellen) ausnahmslos nicht verwendet werden; KEINE Ausnahmemöglichkeiten!


  • Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden – nie gegen Personen oder Tiere richten!! Gefahr von schweren Verletzungen (Verbrennungen);


  • Immer die erforderlichen Mindestsicherheitsabstände einhalten. Kategorie F1 mind. 2 m, Kategorie F2 mind. 8 – 10 m;


  • Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1, F2 dürfen nur einzeln angezündet werden d.h. nicht zusammenbinden;


  • Innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäuser, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten dürfen grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenständen verwendet werden. Im Nahbereich von Wäldern ist die Benützung verboten;


  • Die Verwendung von Böllern ist verboten!


  • Feuerwerkskörper immer mit Sorgfalt und Vorsicht behandeln und verwenden.


  • Nur zugelassene Qualitätsprodukte kaufen und diese nur bei seriösen Fachhändlern beziehen. Vorsicht bei pyrotechni- schen Artikeln aus dem Osten. Die Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen und Feuerwerkskörper nur bestimmungsgemäß verwenden!


  • Aufbewahrung nur in der Originalverpackung oder in einem sicheren Behältnis und an geeigneten Orten. Von Heiz- und Feuerstellen fernhalten! Nicht im Bereich von Fluchtwegen lagern!


  • Feuerwerkskörper von Kindern fernhalten und Feuerwerkskörper nur unter Aufsicht verwenden;


  • Rauchverbot und kein offenes Feuer im Nahbereich von und beim Hantieren mit pyrotechnischen Gegenständen!


  • Bei Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen im Nahbereich von Häusern etc. geeignete Löschmittel bereithalten. (Feuerlöscher, Eimer mit Wasser, Sand)


  • Alkoholkonsum vermeiden, wenn man beabsichtigt, Feuerwerkskörper zu verwenden.


  • Feuerwerkskörper niemals in Hosen- oder sonstigen Bekleidungstaschen einstecken oder transportieren!


  • Blindgänger niemals ein zweites Mal versuchen zu entzünden - Lebensgefahr, Gefahr einer Nachzündung mindestens 15 Minuten zuwarten


  • Bodenfeuerwerkskörper beim Abbrennen niemals in der Hand halten. Raketen niemals mit dem Stab in den Erdboden stecken! Raketen müssen leichtgängig ohne Widerstand aufsteigen können!


Sollte es doch zu einem Brand bzw. Unfall kommen, alarmieren Sie unverzüglich Feuerwehr und Rettungsdienst über:


FEUERWEHR-NOTRUF 122


RETTUNGSDIENST-NOTRUF 144


Geben Sie an:


Wer spricht?


Was ist passiert?


Wo werden die Feuerwehr und der Rettungsdienst gebraucht (Adresse, Anfahrt)?


Wie sind die genauen Umstände (Eingeschlossene Personen, Krankenhaus, Schule, usw.)?


Sprechen Sie langsam und deutlich!


Alarmieren Sie die Feuerwehr auch bei Brandverdacht!


Verlassen Sie sich nie darauf, dass bereits andere die Feuerwehr verständigt haben!


Leisten Sie sofort Erste Hilfe!


Benachrichtigen Sie bei einem Brand Ihre Mitbewohner!


Schließen Sie die Türe zum Brandraum (nicht abschließen!)!


Weisen Sie die Feuerwehr ein!

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